Der Pfarrkirchenrat ist ein kirchenoffizielles und von der bischöflichen Finanzkammer bestätigtes Gremium.
Er ist für die finanziellen und baulichen Angelegenheiten sowie für die Anschaffung von Einrichtungen zuständig.
Er hat die ordnungsgemäße wirtschaftliche Führung der Pfarre zu prüfen und zu bestätigen. Der Pfarrkirchenrat tagt alle zwei Monate und nach gegebenem Anlass.
Die Mitglieder unseres Pfarrkirchenrates sind: